Was muss vor der Aufnahme geklärt werden?

  • Klärung des Bedarfs und des Kostenträgers mit den Reha-Beratern der Arbeitsagentur oder anderer Kostenträger
  • Vorgespräch mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst (des LAZs oder von Haus D)
  • Einwöchiges Praktikum vereinbaren
  • Erfolgreiches Praktikum mit klarer Aufnahmeempfehlung
  • Kostenübernahmeerklärung

Im Anschluss kann der Berufsbildungsbereich durchlaufen werden. Dieser gliedert sich in Eingangsverfahren (bis zu 3 Monate), erstes Jahr (Grundkurs) und ggf. zweites Jahr (Aufbaukurs). Besteht danach immer noch ein Förderbedarf kann die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstätten erfolgen (Kostenträger: in Bayern im Regelfall die Bezirke).

Berufliche Bildung – Eingangsverfahren und Ablauf 1. Jahr
Berufliche Bildung – Ablauf 2. Jahr                              
Inklusion nach der Beruflichen Bildung: Der Arbeitsbereich

Ansprechpartner im Berufsbildungsbereich mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:

Kontakt: Inga Schlösser
Funktion: Einrichtungsleiterin LAZ

Fachbereich: Soziales

Telefon: 0841 / 6232 - 761

Telefax: 0841 / 6232 - 777

E-Mail: schloesser@lebenshilfe-ingolstadt.de

Ansprechpartner im Berufsbildungsbereich mit Förderschwerpunkt psychische Entwicklung:

Kontakt: Stefanie Schier
Funktion: Sozialpädagogischer Fachdienst Haus D

Fachbereich: Soziales

Telefon: 0841 / 6232-7109

Telefax: 0841 / 6232-7090

E-Mail: schier@lebenshilfe-ingolstadt.de